Archive for the ‘BERLIN’ Category

Anmeldung & Anwohnerparkausweis Mitte

May 8, 2009

Anmeldung und Parkausweis in einem Zug Im Bürgeramt Karl-Marx-Allee 31 oder für Samstagssprechstunde Mathilde Jakob Platz 1 (9-13 Uhr)

Nebenwohnsitz ist auch okay, wenn kein sonstiger Parkausweis in anderer Kommune.

030-9018-43210 (oder 43110)

http://www.berlin.de/ba-mitte/org/buergeramt/

Mitbringen: Ausweis, Kfz-Schein (klein) sowie von beiden eine Kopie, wenn abweichender Fahrzeughalter Überlassungserklärung, Mietvertrag manchmal doch nötig (ggf. in meinem Falle Kündigung), 20.40 EUR

klären: Lohnsteuerkarte 2010 mit beantragen!

Für TTT: KfZ Ummeldung binnen 3 Monaten nötig, Umschreibung Parkausweis kostet dann nochmal 10.40 (oder erst neues Kennzeichen und dann anmelden + Parkausweis) http://www.zweitwohnsitzsteuer.de/?page=stadt&bl=DE-NW

Zweitwohnsitzsteuer Berlin Nebenwohnsitzsteuer

August 10, 2008

bin im März 2007 nach West-Germany gezogen und musste meinen Hauptwohnsitz hier anmelden, Wohnung Berlin habe ich immer noch (untervermietet) und seit Juni als Nebenwohnsitz. Wer erhebt denn wann die Nebenwohnsitzsteuer in Berlin für 2007? Und aufgrund welcher Daten, sprich wie bekommt er sie? Bislang hat sich keiner gemeldet..Läuft das alles über Einkommenssteuererklärung? Die reiche ich erst in Kürze verspätet ein.

Frage 2: da ich Berlin nicht wohne, kann ich die Wohnung abmelden (ggf. sogar rückwirkend) und trotzdem weitervermieten? Beziehe mich da auf den hier gelesenen Passus “entscheidend ist, ob ich etwas nutze, nicht ob ich Miete zahle”.

ANSWER:

nur der Klarheit wegen: Es gibt im Melderecht keine Wohnsitze.
Du bist in Berlin mit Nebenwohnung gemeldet.
Diese Meldung beim Einwohnermeldeamt geht an das Finanzamt Mitte/Tiergarten. Die bearbeiten die so genannte Zweitwohnungsteuer. Mit der Einkommensteuererklärung hat das alles nichts zu tun. Für die Berliner Zweitwohnungsteuer ist einzig und allein maßgeblich, ob Du mit Nebenwohnung gemeldet bist.
Fällig wird die Steuer erst, wenn Du länger als 1 Jahr mit Nebenwohnung gemeldet bist.
Falls Du die Wohnung vermietet hast und dort ausgezogen bist, wäre es sogar falsch, dort weiter gemeldet zu bleiben. Wenn Dich, wie Du schreibst im Laufe des Juni 2007 mit Nebenwohnung gemeldet hast, beginnt die Zweitwohnungsteuer ab 1. Juli 2008. Da genügt es, wenn Du Dich zum 31. Mai 2008 abmeldest. Das wäre noch nicht mal rückwirkend.