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	<title>Comments for dontforget Weblog</title>
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	<description>Just another WordPress.com weblog</description>
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		<title>Comment on About by chrlew</title>
		<link>http://nichtvergessen.wordpress.com/about/#comment-32</link>
		<dc:creator>chrlew</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 01 Nov 2008 20:39:15 +0000</pubDate>
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		<description>http://www.flickr.com/photos/chrlew/</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.flickr.com/photos/chrlew/" rel="nofollow">http://www.flickr.com/photos/chrlew/</a></p>
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		<title>Comment on Patent Law, Gewerbliche Schutzrechte, Urheberecht / Copyright by chrlew</title>
		<link>http://nichtvergessen.wordpress.com/2008/06/08/patent-law-gewerbliche-schutzrechte-urheberecht-copyright/#comment-2</link>
		<dc:creator>chrlew</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 22 Jun 2008 12:54:46 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Christian,

wenn Du eine Wortmarke eintragen lässt, ist die Groß- und Kleinschreibung egal. Das macht nur bei einer Wort-/Bildmarke evtl. einen Unterschied. Bei Beugungen und Artikeln kann man tatsächlich nicht pauschal antworten. Das kommt dann auf die Wechselwirkung zwischen Markenähnlichkeit und Waren/Dienstleistungsähnlichkeit an. Bei &quot;Die Tomate&quot; vs. &quot;Tomaten&quot; würde man bei identischen Dienstleistungen eine Verwechlungsgefahr wohl bejahen. 

Ein abgelehnter Antrag kostet tatsächlich genau so viel, wie ein angenommener, man erhält aber i.d.R. vom DPMA Gelegenheit zur Äußerung und evtl. Anpassung um eine Ablehnung zu vermeiden.

Waren und Dienstleistungen mit Zeitrang sagt mir nichts. Woher kommt das? 



Frage zu (reinen) Wortmarken: inwiefern muss noch nach Groß- und Kleinschreibungen, Beugungen und Artikelverwendung differenziert werden 
 
(inwiefern bilden also &quot;Tomate&quot;  vs &quot;TOMATE&quot; vs. &quot;Die Tomate&quot; vs &quot;Tomaten&quot; eigene schützenswerte Wortmarken)



 
 
Ach ja, hab das Procedere soweit verstanden, dass ich (mindestens) eine normierte Waren/Produktklasse per Code im Antrag definieren muss (Klasse &quot;09&quot;), dann jedoch noch weiter eingrenzen muss (z.B. Tonträger). Kostet ein abgelehnter Antrag genauso viel ein genehmigter? Was sind eigentlich Waren/Dienstleistungen mit Zeitrang?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Christian,</p>
<p>wenn Du eine Wortmarke eintragen lässt, ist die Groß- und Kleinschreibung egal. Das macht nur bei einer Wort-/Bildmarke evtl. einen Unterschied. Bei Beugungen und Artikeln kann man tatsächlich nicht pauschal antworten. Das kommt dann auf die Wechselwirkung zwischen Markenähnlichkeit und Waren/Dienstleistungsähnlichkeit an. Bei &#8220;Die Tomate&#8221; vs. &#8220;Tomaten&#8221; würde man bei identischen Dienstleistungen eine Verwechlungsgefahr wohl bejahen. </p>
<p>Ein abgelehnter Antrag kostet tatsächlich genau so viel, wie ein angenommener, man erhält aber i.d.R. vom DPMA Gelegenheit zur Äußerung und evtl. Anpassung um eine Ablehnung zu vermeiden.</p>
<p>Waren und Dienstleistungen mit Zeitrang sagt mir nichts. Woher kommt das? </p>
<p>Frage zu (reinen) Wortmarken: inwiefern muss noch nach Groß- und Kleinschreibungen, Beugungen und Artikelverwendung differenziert werden </p>
<p>(inwiefern bilden also &#8220;Tomate&#8221;  vs &#8220;TOMATE&#8221; vs. &#8220;Die Tomate&#8221; vs &#8220;Tomaten&#8221; eigene schützenswerte Wortmarken)</p>
<p>Ach ja, hab das Procedere soweit verstanden, dass ich (mindestens) eine normierte Waren/Produktklasse per Code im Antrag definieren muss (Klasse &#8220;09&#8243;), dann jedoch noch weiter eingrenzen muss (z.B. Tonträger). Kostet ein abgelehnter Antrag genauso viel ein genehmigter? Was sind eigentlich Waren/Dienstleistungen mit Zeitrang?</p>
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